Es gelten die nachstehend benannten berufsrechtlichen Regelungen für die Tätigkeit als Anlagenmechaniker/in - Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik in der Bundesrepublik Deutschland:
Verordnung über die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und zur Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikanlagenmechanikerausbildungsverordnung) (http://www.gesetze-im-internet.de/shkamausbv/index.html)
Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (http://www.gesetze-im-internet.de/chemklimaschutzv)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV) (http://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015)